Spenden

Neue Regelungen zur Absetzbarkeit Deiner Spende seit 1.1.2021
Der Gesetzgeber hat die Spendenhöhe, die ohne Nachweis beim Finanzamt geltend gemacht werden kann, seit 1.1.2021 von 200 Euro auf 300 Euro Spendenhöhe angehoben. Das heißt, dass beim Finanzamt erst ab 300,01 Euro ein Spendennachweis von Vokalkunst e. V. vorgelegt werden muss. Bis 300 Euro akzeptiert das Finanzamt künftig einen einfachen Bankbeleg bzw. den Kontoauszug.

Wenn Du die künstlerische Arbeit von Vokalkunst unterstützen möchtest, aber nicht Fördermitglied werden willst, kannst Du eine der nachfolgenden Spendenoptionen auswählen.

Hiermit ermächtige ich Vokalkunst mit der Gläubigeridentifikationsnummer DE41ZZZ00002584960 die oben angegebene Zahlung von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Die Abbuchung erfolgt zum 1. des Monats. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Vokalkunst auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
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EMPFÄNGER Vokalkunst e. V.
IBAN DE38 6415 0020 0004 6651 59
VERWENDUNGSZWECK Spende Vokalkunst e. V.
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