Spenden
Neue Regelungen zur Absetzbarkeit Deiner Spende seit 1.1.2021
Der Gesetzgeber hat die Spendenhöhe, die ohne Nachweis beim Finanzamt geltend gemacht werden kann, seit 1.1.2021 von 200 Euro auf 300 Euro Spendenhöhe angehoben. Das heißt, dass beim Finanzamt erst ab 300,01 Euro ein Spendennachweis von Vokalkunst e. V. vorgelegt werden muss. Bis 300 Euro akzeptiert das Finanzamt künftig einen einfachen Bankbeleg bzw. den Kontoauszug.
Wenn Du die künstlerische Arbeit von Vokalkunst unterstützen möchtest, aber nicht Fördermitglied werden willst, kannst Du eine der nachfolgenden Spendenoptionen auswählen.